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Weshalb sollten sich Eigentümer/-innen einer Eigentumswohnung versichern?
Sie besitzen eine Eigentumswohnung und sind in einer Eigentümergemeinschaft? Als Mitglied einer WEG profitieren Sie von einem grundlegenden Versicherungsschutz für das Gemeinschaftseigentum. Doch für Ihren persönlichen Schutz und den Ihrer Wohnung sind weitere Versicherungen unerlässlich. Wir geben Ihnen einen Überblick, welchen Versicherungsschutz Sie als Eigentümer/-in unbedingt haben sollten und müssen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden und Ihre Investition zu schützen.
Pflichtversicherungen für Ihre Eigentumswohnung
Wie bereits erwähnt, gibt es Versicherungen, die Sie als Wohnungseigentümer/-in per Gesetz abschließen müssen. Diese sind jedoch üblicherweise durch die Eigentümergemeinschaft abgedeckt. Als Eigentümer/-in sollten Sie von Ihrer Hausverwaltung Einsicht in die Details der Versicherungen, den gebotenen Schutz Ihrer Immobilie und die zu leistenden Beiträge bekommen.
1. Die Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung mit Feuerversicherung ist eine dieser Pflichtversicherungen für die Eigentumswohnung. Zwar ist bei der Gebäudeversicherung im Wohnungseigentumsgesetz lediglich von einer Feuerversicherung die Rede, jedoch wird üblicherweise auch Leitungswasser, Sturm und Hagel mit abgesichert.
Die Gebäudeversicherung ist eine Gemeinschaftsversicherung der Wohnungseigentümergemeinschaft, was bedeutet, dass Sie sich als Eigentümer/-in nicht darum kümmern müssen. In Ihrer Abrechnung ist Ihr Anteil für die Gebäudeversicherung automatisch enthalten. Sie zahlen die Gebäudeversicherung automatisch als Teil Ihres Hausgeldes.
Schäden am Gebäude selbst werden übrigens nicht durch den Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung abgedeckt. Für diesen Fall ist eine Wohngebäudeversicherung da.
2. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Neben der Gebäudeversicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eine weitere Pflichtversicherung, die ebenfalls in § 21 Wohnungseigentumsgesetz als Pflichtversicherung aufgelistet wird. Auch diese müssen Sie nicht selbst abschließen. Sie sollte ebenfalls durch Ihre Hausverwaltung für die Eigentümergemeinschaft abgeschlossen werden. Auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zahlen Sie automatisch als Teil Ihres Hausgeldes. Üblicherweise sind die Beträge für diese Versicherung nicht sehr hoch.
Abgesichert werden durch diese Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung solche Schäden, die an Passanten entstehen, die z. B. durch Glatteis, ein unbeleuchtetes Treppenhaus, fehlende Feuermelder oder herunterfallende Teile bei einem Sturm verletzt werden.
Unser Tipp: Eine gute Hausverwaltung muss transparent darlegen, welche Versicherung zu welchen Konditionen für das Gebäude abgeschlossen wurde. Zudem macht es von Zeit zu Zeit Sinn, die Beiträge zu prüfen und eventuell in der Eigentümerversammlung zu diskutieren. Ihr/e Hausverwalter/-in sollte in der Regel Hilfe von externen, professionellen Versicherungsmakler/-innen einholen, um Ihre Verträge auf Kosteneffizienz und Vollständigkeit zu prüfen.
Ralph prüft auf Wunsch kostenlos alle laufenden Versicherungen Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft und kann ggf. günstigere oder bessere Angebote für Sie einholen. Zu häufig stellen wir bei der Übernahme einer neuen WEG fest, dass die Versicherungen entweder überteuert oder nicht ausreichend sind. Oft können wir WEGs durch unsere günstigen Rahmenverträge erhebliche Kosten sparen.
Weitere, eventuell sinnvolle Versicherungen für Ihre Eigentumswohnung
Im Grunde müssen Sie sich um nichts kümmern, wenn Sie Teil einer WEG sind. Eine pro-aktive Hausverwaltung prüft die Versicherungen Ihrer WEG unaufgefordert und stellt Ihnen die aktiven Verträge zur Verfügung. Allerdings gibt es noch andere Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, aber oft für die WEG insgesamt oder Sie als einzelne/r Eigentümer/-in mit Eigentumswohnung sinnvoll sind.
1. Elementarschaden-Haftpflichtversicherung für WEGs
Wenn die Eigentumswohnung einem Risiko für Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen ausgesetzt ist, sollte innerhalb der Eigentümergemeinschaft besprochen werden, ob eine Haftpflichtversicherung für Elementarschaden wünschenswert ist. Diese kann jedoch nicht einzeln abgeschlossen werden, sondern muss für das gesamte Gebäude gelten. Eine gute Hausverwaltung kann die Relation von Kosten und Nutzen schnell bewerten und eine gute Empfehlung geben.
Eine Absicherung gegen Elementarschäden ist jedoch verhältnismäßig teuer. Und nicht jedes Haus ist diesem Risiko ausgesetzt, also rechnet sich eine solche Versicherung nicht immer.
2. Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden bei Einbrüchen, Überspannung, Verluste oder Schäden durch Diebstahl oder Wasserschäden durch die Spül- oder Waschmaschine ab. Egal ob Eigentümer/-innen oder Mieter/-innen, eine Hausratversicherung für Ihre Wohnung ist in den meisten Fällen in der Tat empfehlenswert. Inwieweit und wie hoch Sie diese abschließen möchten, was alles damit abgedeckt werden soll, das können Sie frei entscheiden.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf Ihre Wohnung, sondern schützt auch Ihr Eigentum in Keller und Garage. Sollten Sie aufgrund eines Schadens vorübergehend Ihren Wohnraum verlassen müssen, übernimmt die Hausratversicherung unter Umständen auch die Kosten für Unterkunft, Aufräummaßnahmen und die Lagerung Ihrer Sachen.
Unser Tipp: Grundsätzlich kann man sagen: Wer keine teuren Möbel und Gegenstände in der Wohnung hält, braucht auch keine teure Hausratversicherung. Eine Hausratversicherung lohnt sich allerdings häufig für Wohnungen mit erhöhtem Einbruchsrisiko (je nach Gegend unterschiedlich, Erdgeschoss-Wohnungen sind am ehesten gefährdet).
3. Wohnungs-Haftpflichtversicherung
Sie vermieten Ihre Eigentumswohnung? Dann könnte eine Wohnungshaftpflichtversicherung als Ergänzung zu Ihrer Privathaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Nehmen wir an, Sie oder Ihre Mieter/-innen verursachen einen Brand, der sich auf die Nachbarwohnung ausbreitet. Oder Sie sind gezwungen, die gesamte Schließanlage austauschen zu lassen, weil die Schlüssel verloren gingen. Das kann bei großen WEGs richtig teuer werden.
4. Rechtsschutzversicherung
Ob sich eine Rechtsschutzversicherung für Eigentümer/-innen lohnt, ist fraglich, denn leider werden hier je nach Versicherung häufig viele der eigentlich dringend relevanten Angelegenheiten ausgeschlossen. Sollte es in der WEG zu Reibereien kommen, die Sie rechtlich anfechten möchten, tritt die Rechtsschutzversicherung oft nicht ein. Lesen Sie dringend das Kleingedruckte des Vertrages, ob dies der Fall ist.
Es gibt jedoch spezielle Rechtsschutzversicherungen für Eigentümer/-innen, die genau diese Fälle absichern. Allerdings sind diese in der Regel sehr teuer. Eine Versicherung, die Sie spezifisch gegen Rechtsstreitigkeiten mit Ihren Mieter/-innen versichert, ist oft auch separat erhältlich und gegebenenfalls sinnvoll.
Die Leistungen des Vermieterrechtsschutzes bei Vermietung bieten Ihnen einen umfassenden Schutz. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:
- Rechtliche Erstberatung: Telefonische Beratung durch Rechtsanwält/-innen bei rechtlichen Fragen rund um das Mietverhältnis.
- Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten: Übernahme der Kosten für Ihre/n Anwalt/-in, Gerichtskosten und Gutachter/-innen.
- Schnelle Streitbeilegung: Unterstützung bei der außergerichtlichen Streitbeilegung, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
- Zwangsvollstreckung: Übernahme der Kosten für die Durchsetzung Ihrer Forderungen durch Gerichtsvollzieher/-innen
- Hilfe bei Mietrückständen: Unterstützung bei der Forderungseinziehung von Mietrückständen.
- Zusätzliche Absicherung: Optional kann eine Versicherung gegen Mietausfälle abgeschlossen werden, um finanzielle Risiken abzusichern.
5. Mietausfallversicherung
Was uns gleich zur nächsten möglichen Versicherung, der Mietausfallversicherung, bringt. Wenn Sie einen hohen Kredit aufnehmen mussten, um die Eigentumswohnung zu bezahlen und auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, um diesen zurückzuzahlen, macht ein Schutz vor Zahlungsausfall durchaus Sinn. Dort sind nicht nur die Einnahmen durch die Miete abgesichert, sondern obendrein die Nebenkosten. Allerdings gilt auch hier, das Kleingedruckte unbedingt genau zu lesen, da einiges ausgeschlossen sein kann.
6. Restschuldversicherung
Die Restschuldversicherung ist eine Absicherung für den Fall, dass der/die Käufer/-in und Kreditnehmer/-in den Immobilienkredit nicht mehr bedienen kann, etwa aufgrund von Jobverlust oder einer schweren Erkrankung. Der Versicherungsschutz springt ein und begleicht die verbleibenden Kreditraten. Neben der Restschuldversicherung bieten auch Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen Schutz vor finanziellen Risiken im Zusammenhang mit einer Immobilie.
7. Beiratshaftpflichtversicherung
Die Unterstützung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch einen Verwaltungsbeirat ist sinnvoll, aber kann für den Verwaltungsbeirat selbst auch ein gewisses Risiko birgen. Sollten der Verwaltungsbeirat nämlich einen Fehler mache – zum Beispiel bei der Überprüfung einer Jahresabrechnung – und der WEG einen Schaden zufügen, kann der Verwaltungsbeirat persönlich haftbar gemacht werden. Eine Beiratshaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und mögliche Schadensersatzforderungen.
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Eigentumswohnung Versicherung: Ist diese steuerlich absetzbar?
Die Frage, ob Versicherungsprämien für Ihre Eigentumswohnung steuerlich absetzbar sind, hängt maßgeblich davon ab, ob die Wohnung selbst genutzt oder vermietet wird.
- Selbstgenutzte Eigentumswohnung: Für eine Eigentumswohnung, die der/die Eigentümer/-in selbst bewohnt, sind die Versicherungsprämien in der Regel nicht als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzbar. Dies gilt beispielsweise für die Wohngebäudeversicherung.
- Vermietete Eigentumswohnung: Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können die Kosten für Versicherungen, wie die Wohngebäudeversicherung, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung oder die Rechtsschutzversicherung, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Allerdings sind die Voraussetzungen und die genaue steuerliche Behandlung von den individuellen Umständen abhängig und sollten im Einzelfall mit einer Beratung durch einem/r Steuerberater/-in geklärt werden.
Welche Versicherung können Eigentümer/-innen auf Ihre Mieter/-innen umlegen?
Als Vermieter/-in können Sie bestimmte Versicherungskosten auf Ihre Mieter/-innen umlegen. Die Kosten für die Reparatur eines Sturmschadens am Dach der Immobilie trägt in der Regel die Gebäudeversicherung. Da diese Versicherung umlagefähig ist, können die entsprechenden Kosten auf die Mieter/-innen umgelegt werden. Dies gilt ebenfalls für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Im Gegensatz dazu müssen die Kosten für einen Rechtsstreit mit Mieter/-innen, die durch eine Vermieterrechtsschutzversicherung abgedeckt sind, von den Eigentümer/-innen selbst getragen werden.
Was passiert bei Verkauf mit den Versicherungen?
Wird das gesamte Gebäude, so geht die Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer/-innen über. Beim Verkauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, bleibt die bestehende Wohngebäudeversicherung für das gesamte Gebäude bestehen.
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