Legionellenprüfung: Alles, was Sie als Eigentümer/-in und WEG zur Trinkwasseruntersuchung wissen sollten

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Legionellenprüfung
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Übersicht

Um einem Gesundheitsrisiko entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Legionellenprüfung vorgeschrieben und somit eine regelmäßige Untersuchung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden verordnet. Diese Maßnahme betrifft sowohl Eigentümer/-innen von Mehrfamilienhäusern als auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und dient dem Schutz der Bewohner/-innen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Legionellenprüfung: von den grundlegenden Fakten über die gesetzlichen Anforderungen bis hin zu praktischen Tipps zur Prävention und Durchführung der Untersuchungen.

Definition: Was sind Legionellen und was ist eine Legionellenprüfung?

Legionellen sind kleine Bakterien, die sich in Wassersystemen ansiedeln und vermehren. Diese mikroskopisch kleinen Organismen können eine Bedrohung für unsere Gesundheit darstellen, insbesondere wenn sie im Trinkwasser auftreten. Sie sind natürliche Bewohner von Süßwasserökosystemen, können aber in künstlichen Wassersystemen wie Warmwasseranlagen, Klimaanlagen oder Whirlpools problematische Konzentrationen erreichen. Ein besonderes Augenmerk für WEGs und Vermieter/-innen liegt daher auf der Prävention von Legionellen.

Die Legionellenprüfung ist ein Bestandteil der Trinkwasserhygiene und der Gesundheitsvorsorge in Gebäuden. Bei dieser Untersuchung wird das Trinkwasser, insbesondere das Warmwasser, auf das Vorhandensein von Legionellen-Bakterien getestet.

Die Prüfung umfasst eine fachgerechte Entnahme von Wasserproben an definierten Stellen des Wassersystems, gefolgt von einer mikrobiologischen Analyse in einem zertifizierten Labor. Dabei wird nicht nur die Anwesenheit von Legionellen festgestellt, sondern auch ihre Konzentration quantifiziert. Die Legionellenprüfung ermöglicht demnach eine genaue Einschätzung des Gefährdungspotenzials und die Ableitung notwendiger Maßnahmen zur Risikominimierung.

Legionellenprüfung: Risiken durch Legionellen

Legionellen stellen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar, das besonders tückisch ist, da die Bakterien über feinste Wassertröpfchen, sogenannte Aerosole, in die Lunge gelangen können. Dies geschieht häufig beim Duschen, aber auch beim Händewaschen oder durch die Verwendung von Luftbefeuchtern.

Die Gefahr von Legionellen liegt nicht nur in der Schwere der möglichen Erkrankungen, sondern auch in der Tatsache, dass eine Infektion oft nicht sofort erkannt wird. Die Symptome können mit anderen Atemwegserkrankungen verwechselt werden, was eine rechtzeitige und gezielte Behandlung erschwert.

Die von Legionellen verursachten Erkrankungen können in zwei Hauptformen auftreten: Die Legionärskrankheit und das Pontiac-Fieber.

Die Legionärskrankheit

Die Legionärskrankheit ist die schwerwiegendere Form und kann sich als eine schwere Lungenentzündung manifestieren. Sie beginnt oft mit hohem Fieber, Husten, Atemnot und kann in schweren Fällen zu Organversagen und sogar zum Tod führen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen, Raucher/-innen, Personen mit chronischen Lungenerkrankungen und Menschen mit einem geschwächten Immunsystem.

Das Pontiac-Fieber

Das Pontiac-Fieber hingegen verläuft milder und ähnelt einer Grippe mit Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen und Kopfschmerzen. Es heilt in der Regel ohne spezifische Behandlung innerhalb weniger Tage aus.

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Warum ist die Legionellenprüfung so wichtig?

Die regelmäßige Durchführung von Legionellenprüfungen ist aus mehreren Gründen wichtig. Zunächst einmal dient sie als präventive Maßnahme zum Schutz der Gesundheit. Durch die frühzeitige Erkennung erhöhter Legionellenkonzentrationen können rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, bevor es zu Infektionen kommt. Dies ist besonders wichtig in Gebäuden, in denen sich viele Menschen aufhalten oder in denen besonders gefährdete Personengruppen leben, wie etwa in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder großen Wohnkomplexen.

Darüber hinaus erfüllt die Legionellenuntersuchung eine wichtige rechtliche Funktion. Sie hilft Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen von Wasseranlagen, ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachzukommen und sich vor möglichen Haftungsansprüchen zu schützen. Im Falle eines Legionellenbefalls kann der Nachweis regelmäßiger Prüfungen und daraus abgeleiteter Maßnahmen von entscheidender, rechtlicher Bedeutung sein.

Die Legionellenprüfung dient auch als Indikator für den allgemeinen Zustand und die Hygiene des Wassersystems. Erhöhte Legionellenwerte können auf Probleme wie schlecht abfließendes Wasser, unzureichende Temperaturen oder Ablagerungen in den Leitungen hinweisen. Die Behebung dieser Probleme verbessert nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Effizienz und Langlebigkeit der gesamten Wasseranlage.

Nicht zuletzt trägt die regelmäßige Legionellenprüfung zur Sensibilisierung aller Beteiligten für die Bedeutung der Trinkwasserhygiene bei. Sie fördert ein Bewusstsein für die Notwendigkeit regelmäßiger Wartung und hygienischer Praktiken im Umgang mit Wasserinstallationen.

Gesetzliche Grundlagen und Verantwortlichkeiten für die Legionellenprüfung

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) bildet die rechtliche Grundlage für die Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Deutschland. Die TrinkwV verfolgt das übergeordnete Ziel, die Gesundheit der Verbraucher/-innen durch sauberes Trinkwasser zu schützen. Die Trinkwasserverordnung definiert nicht nur Qualitätsstandards für das Trinkwasser, sondern legt auch Verantwortlichkeiten und Pflichten für alle Beteiligten fest – von den Wasserversorgern über die Gebäudeeigentümer/-innen bis hin zu den Verbraucher/-innen.

Ein zentraler Aspekt der Trinkwasserverordnung ist die Prävention von Verunreinigungen, insbesondere durch mikrobiologische Kontaminationen wie Legionellen. Sie schreibt vor, dass Eigentümer/-innen von Gebäuden mit zentralen Warmwasserversorgungsanlagen regelmäßige Untersuchungen durchführen lassen müssen. Diese Pflicht zur Legionellenprüfung ist daher ein wesentlicher Bestandteil des präventiven Gesundheitsschutzes.

Die Grenzwerte für Legionellen in der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung legt detaillierte Grenzwerte für verschiedene Mikroorganismen und chemische Substanzen fest. Für Legionellen gilt ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Wasser. Bei Überschreitung dieses Wertes sind weitere Untersuchungen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen erforderlich.

Vorschriften für die Legionellenprüfung

Darüber hinaus regelt die Trinkwasserverordnung die Häufigkeit und Art der durchzuführenden Legionellenuntersuchung. Sie schreibt vor, dass die Probenahme und Analyse durch akkreditierte Labore erfolgen muss, um die Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse und Befunde sicherzustellen.

Informationen für Verbraucher/-innen

Ein weiteres wichtiges Ziel der Trinkwasserverordnung ist die Transparenz und Information der Verbraucher/-innen. Eigentümer/-innen und Betreiber/-innen von Wasserversorgungsanlagen sind verpflichtet, die Nutzer/-innen über die Qualität des Trinkwassers und eventuelle Risiken zu informieren.

Durch diese umfassenden Regelungen trägt die Trinkwv wesentlich dazu bei, das hohe Niveau der Trinkwasserqualität in Deutschland zu gewährleisten und das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit des Leitungswassers zu stärken.

Wer ist für die Legionellenprüfung verantwortlich?

Die Frage der Verantwortlichkeit für die Legionellenprüfung kann je nach Situation unterschiedlich ausfallen. Die Verantwortung für die Legionellenprüfung liegt primär bei den Eigentümer/-innen bzw. der WEG, wobei die konkrete Ausgestaltung von der spezifischen Situation des Gebäudes und seiner Nutzung abhängt. Grundsätzlich gilt:

Eigentümer/-innen und Vermieter/-innen

Eigentümer/-innen und Vermieter/-innen tragen die Hauptverantwortung für die Durchführung der Legionellenprüfung. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Wasserqualität bis zum Wasserhahn des Mieters oder der Mieterin sicherzustellen. Dies umfasst nicht nur die regelmäßige Durchführung der Prüfungen, sondern auch die Umsetzung notwendiger Maßnahmen bei festgestellten Problemen. Eigentümer/-innen müssen sicherstellen, dass die Prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden und die Ergebnisse ordnungsgemäß dokumentiert und aufbewahrt werden.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gestaltet sich die Situation etwas komplexer. Sind Wohnungen innerhalb der WEG vermietet, trägt die Gemeinschaft als Ganzes die Verantwortung für die Durchführung der Legionellenprüfung. Dies bedeutet, dass die Entscheidung über die Durchführung und die damit verbundenen Kosten in der Regel von der Eigentümerversammlung getroffen werden. Die praktische Umsetzung wird oft an die Hausverwaltung delegiert, die im Auftrag der WEG handelt.

Eine Besonderheit ergibt sich bei WEGs, in denen alle Wohnungen ausschließlich von den Eigentümer/-innen selbst genutzt werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, per Beschluss auf die regelmäßige Legionellenprüfung zu verzichten. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass ein solcher Verzicht sorgfältig abgewogen werden sollte, da er mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann.

Allgemeines Bewusstsein für alle

Unabhängig von der rechtlichen Verantwortlichkeit ist es ratsam, dass alle Beteiligten – Eigentümer/-innen, Vermieter/-innen, WEGs und Mieter/-innen – ein Bewusstsein für die Bedeutung der Trinkwasserhygiene entwickeln und in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich zur Prävention von Legionellen beitragen.

Die Verantwortung endet jedoch nicht mit der Durchführung der Legionellenprüfung. Bei festgestellten Grenzwertüberschreitungen sind die Verantwortlichen verpflichtet, umgehend Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination einzuleiten und gegebenenfalls das Gesundheitsamt zu informieren.

Welche Anlagen müssen eine Legionellenprüfung durchführen?

Die Prüfpflicht für Legionellen betrifft nicht alle Trinkwasseranlagen gleichermaßen. Der Gesetzgeber hat klare Kriterien definiert, anhand derer sich bestimmen lässt, welche Anlagen eine regelmäßige Probeentnahme unterziehen müssen.

Grundsätzlich sind folgende Gebäude und Immobilien von der Prüfpflicht betroffen:

Große Anlagen in Wohngebäuden

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung stehen im Fokus der Legionellenprüfung. Hierzu zählen Anlagen mit einem Speichervolumen von mehr als 400 Litern. Diese Grenze wurde festgelegt, da in größeren Speichern die Gefahr der Stagnation und damit der Vermehrung von Legionellen besonders hoch ist.

Auch Anlagen mit einem geringeren Speichervolumen können prüfpflichtig sein, wenn das Volumen der Rohrleitungen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt. Diese Regelung berücksichtigt, dass auch in längeren Leitungssystemen Stagnationszonen entstehen können, die ein Risiko darstellen.

Anlagen mit Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter oder Springbrunnen

Besonders im Fokus stehen außerdem Anlagen mit Duschen oder anderen Einrichtungen, die Aerosole erzeugen. Duschen sind deshalb so kritisch, weil sie feine Wassertröpfchen produzieren, die eingeatmet werden können und so den Hauptübertragungsweg für Legionellen darstellen. Aber auch andere aerosolerzeugenden Einrichtungen wie Whirlpools, Luftbefeuchter oder Springbrunnen in Innenräumen können unter die Prüfpflicht fallen.

Öffentliche Einrichtungen

Die Prüfpflicht betrifft nicht nur Wohngebäude, sondern auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Hotels und Krankenhäuser. In diesen Gebäuden ist die regelmäßige Überprüfung besonders wichtig, da hier oft viele Menschen oder besonders gefährdete Personengruppen zusammenkommen.

Ein- und Zweifamilienhäuser

Nicht von der Prüfpflicht betroffen sind in der Regel Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern, es sei denn, sie werden gewerblich genutzt

Welche Kosten sind mit der regelmäßigen Legionellenprüfung verbunden?

Die regelmäßige Legionellenprüfung ist also je nach Gebäudetyp vorgeschrieben, wobei die damit verbundenen Kosten in der Regel umlagefähig sind. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Legionellenprüfung als wichtige Präventionsmaßnahme zu betrachten, die langfristig Kosten sparen und die Gesundheit der Nutzer/-innen schützen kann.

Hier ein Überblick zu den Kosten in verschiedenen Gebäuden:

Wohnungswirtschaft

Die Kosten für die Legionellenprüfung können in der Regel auf die Mieter/-innen umgelegt werden. Sie gelten als Teil der Betriebskosten gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Betriebskostenverordnung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften können die Kosten gleichmäßig auf alle Wohnungseigentümer/-innen verteilt werden.

Erfahren Sie mehr über umlagefähige Nebenkosten in unserem Artikel.

Büroimmobilien

Bürogebäude mit Duschen unterliegen ebenfalls der Prüfpflicht. Die Kosten werden hier üblicherweise als Teil der Nebenkosten auf die Mieter/-innen umgelegt.

Die genauen Kosten können je nach Größe der Anlage, Anzahl der Probenentnahmestellen und regionalen Gegebenheiten variieren. Zudem entstehen zusätzliche Kosten, wenn bei der Prüfung Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden und Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind.

Öffentliche Einrichtungen

Für öffentliche Gebäude wie Schulen, Kindergärten und Krankenhäuser sind ebenfalls regelmäßige Legionellenprüfungen vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden in der Regel aus öffentlichen Mitteln bestritten.

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