Alles über die Heizperiode in Deutschland: Beginn, Dauer und wichtige Regeln

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Die Heizperiode
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Übersicht

Die Heizperiode in Deutschland wirft jedes Jahr aufs Neue Fragen auf: Ab wann beginnt sie? Welche Pflichten haben Mieter/-innen und Vermieter/-innen? Und wer kümmert sich um Probleme, etwa wenn die Heizung ausfällt? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte rund um die Heizperiode, geben Ihnen praktische Tipps und klären über Ihre Rechte und Pflichten auf.

Die Heizperiode in Deutschland: Was Vermieter/-innen und Mieter/-innen wissen sollten

Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter/-innen und Vermieter/-innen durch zahlreiche Gesetze, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten beider Parteien definieren. Es gibt jedoch einige wenige Themen im Mietrecht, die nicht explizit gesetzlich geregelt sind. Ein solches Thema ist die Heizsaison und somit der genaue Zeitraum, in dem die Mieter/-innen eine funktionstüchtige Heizungsanlage in ihrer Wohnung zur Verfügung stehen haben müssen. Da es kein Gesetz für die Heizperiode gibt, wird diese oft individuell im Mietvertrag zwischen Mieter/-innen und Vermieter/-innen festgelegt. Wann eine Heizung tatsächlich in Betrieb genommen wird und wie viel Heiztage es wirklich gibt, hängt in der Praxis natürlich viel mehr von der Außentemperatur und der Wohnung bzw. dem Gebäude ab.

Wann beginnt die Heizperiode? Drei mögliche Antworten

Wann beginnt die Heizperiode in Deutschland? Im Volksmund und auch in der Rechtssprechung haben sich drei Antworten auf diese Frage herauskristallisiert.

So kann die Heizperiode den Zeitraum vom ersten bis zum letzten Heiztag beschreiben oder ein festgelegter Zeitraum sein, der durch Gerichtsurteile festgelegt wurde, denn die Rechtssprechung hat durch verschiedene Urteile gewisse Richtlinien für den üblichen Zeitraum einer Heizperiode definiert.

Abweichend von den allgemeinen gerichtlichen Bestimmungen können auch regionale Verordnungen die Heizperiode für Mietwohnungen festlegen. Diese Verordnungen berücksichtigen die klimatischen Besonderheiten und Durchschnittstemperaturen der jeweiligen Region.

Heizperiode: Was sagt die Rechtsprechung genau dazu?

Obwohl der Beginn der Heizperiode durch regionale Vorschriften oder individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag unterschiedlich geregelt sein kann, gibt es eine übliche Zeitspanne. Diese wird durch verschiedene Gerichtsurteile als allgemeine Vorgabe bestimmt.

So hat beispielsweise das Landgericht Berlin die Heizperiode auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. April festgelegt (LG Berlin, 26.05.1998, Az.: 64 S 266/97). An diesen Zeitraum orientieren sich auch viele Hausverwaltungen und Vermieter/-innen.

Welche Temperatur muss wann in welchen Räumen erreicht werden?

In der Heizperiode müssen die Heizungen in einer Mietwohnung grundsätzlich bestimmte vereinbarte Mindesttemperaturen erreichen. Dazu sind Vermieter/-innen verpflichtet, da die Mindesttemperaturen  wichtig sind, um eine angemessene Wohnqualität der Mieter/-innen zu gewährleisten.

Demnach sind tagsüber (6:00 bis 23:00 Uhr) mindestens 20 Grad Celsius Raumtemperatur, nachts mindestens 18 Grad Celsius Raumtemperatur vorgeschrieben. Des Weiteren unterscheidet man bei den Mindesttemperaturen noch zwischen Wohnräumen und Bädern:

  • Tagsüber 20 Grad Celsius in Wohnräumen
  • Tagsüber 21 Grad Celsius in Bäder und Toiletten
  • Nachts 18 Grad Celsius in allen Räumen
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Mietrecht: Welche Pflichten haben Mieter/-innen in der Heizperiode?

Mieterinnen und Mieter haben während der Heizperiode in Deutschland nicht nur das Recht auf eine warme Wohnung, sondern auch bestimmte Pflichten, um etwaige Schäden an und in der Wohnung zu vermeiden. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Mindesttemperaturen, Schimmelprävention und Heizen bei Abwesenheit

Mindesttemperaturen in Mietwohnungen sind nicht nur wichtig für Vermieter/-innen. Auch Mieter/-innen müssen gewisse Mindesttemperaturen einhalten, um Schimmelbildung und Rohrbruch vorzubeugen. Sinkt die Temperatur zu stark, kann Feuchtigkeit entstehen, die zu Schimmelbildung führt. Die Beseitigung solcher Schäden kann dann auf Kosten der Mieter/-innen gehen.

Auch bei längerer Abwesenheit sind Mieter/-innen dafür verantwortlich, die Wohnung zu heizen. Bei niedrigen Außentemperaturen sollten Vorkehrungen getroffen werden, z. B. durch eine Vertrauensperson, die die Heizpflicht erfüllt und die Heizung bei Bedarf aufdreht. Allerdings sollte man beachten, dass häufiges Ein- und Ausschalten der Heizung, das sogenannte Takten, die Effizienz der Heizungsanlage verringern kann.

Nicht heizen, um zu sparen – keine gute Idee

Wer in Zeiten hoher Energiepreise überlegt, die Heizung herunterzudrehen, sollte die potenziellen Risiken und Schäden wie Frostschäden und Schimmelbildung wirklich nicht unterschätzen. Um unerwartete Heizkosten zu vermeiden, raten wir Ihnen, die aktuellen Preise des Energieversorgers im Blick zu behalten und das Heizverhalten entsprechend anzupassen oder den Anbieter zu wechseln.

Auch die Optimierung der Heizungsanlage durch den/die Vermieter/-in, beispielsweise durch einen hydraulischen Abgleich, und die Dämmung von Heizungsrohren können Eigentümer/-innen, Mieter/-innen und Vermieter/-innen helfen, Kosten zu sparen.

Streitpunkt Temperatur zu niedrig – Was tun?

Die Heizperiode und das Nichterreichen einer Mindesttemperatur in diesem Zeitraum führt häufig zu Auseinandersetzungen zwischen Mieter/-innen und Vermieter/-innen. Konflikte entstehen oft aufgrund unterschiedlicher Auffassungen über angemessene Raumtemperaturen und Unklarheiten bezüglich des Anfangs und Endes der Heizperiode. Während sich viele Streitparteien auf die Regelung der Heizperiode beziehen, ist die Realität komplexer und erfordert eine differenzierte Betrachtung. Denn das individuelle Temperaturempfinden spielt eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung, ob ein Raum im Haus als zu kalt empfunden wird.

Daher empfiehlt es sich, klare Regelungen zur Heizsaison im Mietvertrag festzuhalten, um von Beginn an Missverständnisse zu vermeiden. Bei beständigen Unstimmigkeiten sollten Mieter/-innen und Vermieter/-innen das Gespräch suchen oder sich an einen Mieterverein oder die Hausverwaltung wenden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Querulant in der Eigentümergemeinschaft? Das können Sie tun.

Streitpunkt Heizung kaputt – Was tun?

Funktionieren Heizungen in der Mietwohnung nicht, sollten Mieter/-innen als erstes den/die Vermieter/-in informieren. Dies sollte idealerweise schriftlich erfolgen, um den Vorgang zu dokumentieren. Hier ist ratsam, den Schaden und seine Auswirkungen sorgfältig zu dokumentieren, beispielsweise durch Fotos oder Temperaturprotokolle.

Kleinere Reparaturen, wie das Entlüften der Heizung, können den Mieter/-innen übertragen werden, sofern diese ohne Fachkenntnisse und besondere Werkzeuge durchführbar ist. Bei großen Reparaturen muss der/die Vermieter/-in sich darum kümmern bzw. die Hausverwaltung. Sollte der/die Vermieter/-in nicht reagieren oder den Schaden nicht beheben, haben Mieter/-innen das Recht, eine Mietminderung zu fordern.

Heizen außerhalb der Heizperiode

Für Mieter/-innen gibt es keine gesetzliche Vorschrift für das Heizen außerhalb der Heizperiode. Die Übergangszeiten im Frühling und Herbst stellen aber viele Mieterinnen und Mieter vor die Frage, wann die Heizung eingeschaltet werden sollte. Das Problem: Tagsüber kann es angenehm warm sein, besonders wenn die Sonne scheint, während die Temperaturen nachts oft bis in den Frostbereich fallen.

Was, wenn die Heizung kaputt geht? Einen Anspruch auf eine funktionierende Heizung besteht immer dann, wenn die Außentemperatur unter 16 Grad Celsius fällt oder die Wohnungstemperatur an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 18 Grad Celsius bleibt. Diese Angaben dienen als Richtwerte, da es hier keine expliziten gesetzlichen Regelungen gibt. Die Frage, ob und ab wann in diesem Fall eine etwaige, von den Mieter/-innen eingeforderte Mietminderung zulässig ist, lässt sich daher nicht beantworten.

Die rechtliche Grundlage für eine Mietminderung

Die Rechtsgrundlage für eine Mietminderung bei Mängeln in der Mietsache ist der § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach haben Mieter/-innen das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch 1 beeinträchtigt. Ein Heizungsausfall oder eine mangelhafte Heizleistung stellen einen solchen Mangel dar, da sie die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen.

Die genaue Höhe der Mietminderung ist gesetzlich nicht festgelegt und hängt von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab. Faktoren wie die Dauer des Heizungsausfalls, die Außentemperaturen und die Temperaturen in der Wohnung spielen dabei eine Rolle. Zur Orientierung können sogenannte Mietminderungstabellen dienen, die eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zu ähnlichen Fällen enthalten.

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