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Die Hausgeldabrechnung – Was ist das?
Die Hausgeldabrechnung, auch bekannt als WEG-Abrechnung, gibt Wohnungseigentümer/-innen Auskunft über sämtliche Zahlungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf diesem Weg erfahren Sie, wofür Ihr Hausgeld verwendet wurde und ob Sie noch Nachzahlungen für Betriebskosten leisten müssen bzw. ob Sie Erstattungen erhalten werden. Für die Erstellung der Hausgeldabrechnung ist die Hausverwaltung zuständig.
Was ist das Hausgeld?
Das Hausgeld hist eine monatliche Vorauszahlung der Eigentümer/-innen. Es ist vergleichbar mit der Nebenkosten-Vorauszahlung von Mieter/-innen, enthält jedoch weitere Posten und fällt höher aus. Das Hausgeld Ihrer Wohnung wird auf ein gemeinschaftliches WEG-Konto eingezahlt und soll der Deckung der laufenden Kosten rund um die Immobilie dienen. Somit ist das Hausgeld eine Rückstellung für spätere Ausgaben.
Wichtig: Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie neben Kaufpreis und Finanzierung auch das monatliche Hausgeld berücksichtigen. Dieses kann Ihre monatlichen Ausgaben erheblich beeinflussen.
Was sind die Positionen der Hausgeldabrechnung?
Die Hausgeldabrechnung gibt eine Übersicht über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und listet transparent auf, ob und welche Nachzahlungen oder Erstattungen für die Eigentümer/-innen anfallen. Kurzum: Bei der Hausgeldabrechnung handelt es sich sozusagen um eine Nebenkostenabrechnung für Eigentümer/-innen.
Eine formelle Vorlage für die Hausgeldabrechnung ist nicht vorgeschrieben, weshalb die Hausgeldabrechnungen von Hausverwaltung zu Hausverwaltung unterschiedlich aussehen können.
Die folgenden Inhalte müssen jedoch zwingend auf einer Hausgeldabrechnung genannt werden:
- Sämtliche Ausgaben und Einnahmen der WEG für das Wirtschaftsjahr
- Gebildete Rücklagen und Kontostände
- Einzelabrechnungen für jede/n Wohnungseigentümer/-in
- Den genutzten Verteilungsschlüssel
Die einzelnen Positionen des Hausgeldes werden nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer/-innen umgelegt, um die individuellen Hausgeldzahlungen zu ermitteln.
Gesamtabrechnung vs. Einzelabrechnung
Die Abrechnung des Hausgeldes lässt sich in Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung unterteilen.
Die Gesamtabrechnung
Die Gesamtabrechnung über das Hausgeld bietet eine Gesamtübersicht über die finanziellen Aktivitäten der WEG im abgelaufenen Geschäftsjahr. Sie umfasst:
- Einnahmen:
- Hausgeldzahlungen: Regelmäßige Beiträge der Eigentümer/-innen zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten.
- Mieteinnahmen: Einnahmen aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum (z.B. Gewerbeeinheiten).
- Zinserträge: Erträge aus angelegten Rücklagen.
- Ausgaben:
- Instandhaltung: Kosten für Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen am Gemeinschaftseigentum.
- Betriebskosten: Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Müllentsorgung und andere laufende Betriebskosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche (z.B. Treppenhaus, Keller).
- Verwaltungskosten: Kosten für die Hausverwaltung, einschließlich Gebühren, Löhne und Versicherungen.
- Versicherungen: Kosten für Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und andere Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum.
- Rücklagen:
- Zuführungen: Beträge, die der Instandhaltungsrücklage zugeführt wurden.
- Entnahmen: Beträge, die aus der Instandhaltungsrücklage entnommen wurden (z.B. für größere Reparaturen).
Die Gesamtabrechnung zeigt, wie das Geld der Gemeinschaft eingegangen ist, wofür es ausgegeben wurde und wie sich die Rücklagen entwickelt haben.
Die Einzelabrechnung
Die Einzelabrechnung des Hausgeldes bezieht sich auf die einzelnen Wohnungseigentümer/-innen und zeigt auf, wie sich die Gesamtkosten auf jede/e Wohnungseigentümer/-in verteilen. Sie enthält Informationen über:
- Vorauszahlungen: Die im vergangenen Jahr geleisteten Hausgeldzahlungen werden detailliert aufgeführt.
- Kostenverteilung: Jede/r Eigentümer/-in erkennt seinen individuellen Anteil an den Gesamtkosten.
- Nachzahlungen/Gutschriften: Es wird deutlich, ob noch Beträge nachzuzahlen sind oder ob eine Rückzahlung erfolgt.
- Zukünftige Zahlungen: Die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen wird auf Basis der aktuellen Abrechnung angepasst.
Die Einzelabrechnung ermöglicht es jedem/jeder Eigentümer/-in, seine/ihre persönliche finanzielle Beteiligung an den gemeinschaftlichen Kosten nachzuvollziehen.
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Wer zahlt das Hausgeld?
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kommt für die Höhe des Hausgeldes anteilig auf. Der jeweilige Anteil ergibt sich dabei aus den sogenannten Miteigentumsanteilen (MEA) einer/s jeden Eigentümers/-in. In manchen Fällen wurde in der Vergangenheit ein anderer Verteilerschlüssel beschlossen, der bei der Hausgeldabrechnung zum Einsatz kommt. Den genutzten Verteilerschlüssel finden Sie stets aufgelistet in Ihrer Abrechnung.
Die Hausverwaltung ist für die Erstellung der Hausgeldabrechnung zuständig
Gemäß § 28 WEG ist die Hausverwaltung der WEG dafür zuständig, das Hausgeld abzurechnen und diese auf der Eigentümerversammlung vorzustellen. Auch für etwaige Rückfragen muss die Hausverwaltung zur Verfügung stehen. Die Eigentümer/-innen erhalten sowohl eine Gesamtabrechnung und zusätzlich ihre Einzelabrechnung. Der Einzelabrechnung können die Eigentümer/-innen entnehmen, ob es Nachzahlungen oder Rückzahlungen gibt.
Tipp: Sollte sich Ihre Hausverwaltung wiederholt mit der Erstellung der Hausgeldabrechnung verspäten oder falls die Abrechnung häufig gravierende Fehler aufweist, ist dies ein triftiger Grund, die Hausverwaltung zu wechseln. Verspätete Hausgeldabrechnungen berechtigen WEGs den Vertrag der Hausverwaltung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Wie hoch ist das Hausgeld?
Die Höhe des Hausgeldes fällt unterschiedlich aus und hängt von den individuellen Merkmalen der Immobilie ab. Zu diesen Aspekten gehört der Energieträger, der Sanierungszustand, die Lage des Gebäudes, die Region, das Baujahr, die Größe sowie viele weitere Faktoren. Auch das Vorhandensein von Sonderausstattungen wie Aufzügen oder Überwachungskameras kann sich auf die Höhe des Hausgeldes auswirken.
Die Höhe des Hausgeldes fällt je nach Wohnanlage unterschiedlich aus
Die Höhe des Hausgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Jede Immobilie hat ihre eigenen Besonderheiten, die sich direkt auf die Höhe des Hausgeldes auswirken. Hier sind die wichtigsten Faktoren, die den Betrag beeinflussen:
- Standort: Urbane Gebiete vs. ländliche Regionen
- Attraktivität der Lage: Beliebte Gegenden können höhere Kosten verursachen
- Alter der Immobilie: Ältere Gebäude können erhöhte Instandhaltungskosten mit sich bringen
- Gebäudegröße: Umfangreiche Anlagen wie Tiefgaragen oder Außenanlagen steigern die Kosten
- Technische Ausstattung: Spezielle Einrichtungen wie Aufzüge oder Sicherheitssysteme erhöhen das Hausgeld
Insgesamt können Sie mit einem Hausgeld von 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat für Ihre Eigentumswohnung rechnen.
Keine gesetzliche Frist für das Hausgeld, aber in der Regel spätestens Ende Juni
Für die Erstellung der Hausgeldabrechnung gibt es keine gesetzliche Frist. Sie muss laut Gesetz zur WEG-Jahresabrechnung lediglich „nach Ablauf einer angemessenen Frist nach dem Ende des Wirtschaftsjahres“ erstellt werden. Meistens sprechen wir hier von drei bis sechs Monaten. Schließlich müssen die Eigentümer/-innen noch genügend Zeit gelassen werden, vor Jahresende die Nebenkostenabrechnung für die Mieter/-innen erstellen zu können.
In der Regel erhalten Sie Ihre Hausgeldabrechnung zusammen mit der Einladung zur jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung. In der Eigentümerversammlung dürfen Sie dann über die Hausgeldabrechnung und die Instandhaltungsrücklage beschließen. Erst nach dem Beschluss der Hausgeldabrechnung sind die Nachzahlungen und Erstattungen fällig. Erfahren Sie hier Unsere 5 besten Tipps zum Sparen von Hausgeld.
Hausgeld- vs. Nebenkostenabrechnung: Was ist der Unterschied?
Als Eigentümer/-in einer Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommen Sie immer wieder mit den Begriffen Hausgeldabrechnung und Nebenkostenabrechnung in Berührung. Worin unterscheiden sie sich?
Hier ein einfacher Tipp: In der Abrechnung beim Hausgeld unterscheiden Verwalter/-innen in der Regel zwischen:
- Umlegbare Kosten: Diese können Sie als Vermieter/-in einer Wohnung auf Ihre Mieter-innen umlegen und in der jährlichen Nebenkostenabrechnung weitergeben. Typische Posten sind Heizkosten, Wasser oder Müllgebühren. Sie fallen in der jährlichen Nebenkostenabrechnung an Ihre Mieter/-innen an.
- Nicht umlegbare Kosten: Diese Kosten tragen Sie als Vermieter/-in selbst. Dazu gehören beispielsweise Verwaltungskosten, Kosten für Versicherungen oder Rücklagen für größere Reparaturen. Diese Kosten sind nicht mit den Mieter/-innen zu teilen.
Während die Hausgeldabrechnung Ihre persönliche Jahresabrechnung als Eigentümer/-in ist, ist die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter/-innen. Sie basiert auf Ihrem Hausgeld und zeigt die auf die Mieter/-innen entfallenden Nebenkosten.
Hausgeld - vs. Jahresabrechnung: Was ist der Unterschied?
Die Jahresabrechnung ist ebenfalls ein wichtiges Dokument Ihrer Eigentümergemeinschaft. Sie liefert einen detaillierten Überblick in die Finanzen der vergangenen zwölf Monate. Neben den Ausgaben für die laufenden Posten, wie z.B. Reinigung und Instandhaltung, zeigt sie auch auf, wie die Rücklagen entwickelt haben. Die Jahresabrechnung für Ihre Eigentümergemeinschaft enthält in der Regel folgende Bestandteile Posten:
Einnahmen
- Hausgeldzahlungen: Die regelmäßige Zahlungen aller Wohnungseigentümer/-innen zur Deckung der gemeinschaftlichen Kosten.
- Mieteinnahmen: Sofern die WEG über Mietobjekte verfügt, werden hier die Mieteinnahmen aufgeführt.
- Zinserträge: Erträge aus angelegten Rücklagen oder kurzfristigen Geldanlagen.
- Einnahmen: Alle weiteren Einnahmen, die nicht den obigen Kategorien zuzuordnen sind.
Ausgaben
- Instandhaltung: Kosten für Reparaturen, Sanierungen und Modernisierungen am gemeinschaftlichen Eigentum.
- Betriebskosten: Kosten für Heizung, Wasser, Strom, Müllentsorgung und andere laufende Betriebskosten.
- Verwaltungskosten: Kosten für den/-die WEG-Verwalter/-in, einschließlich Gebühren, Löhne und Versicherungen.
- Versicherungen: Kosten für Gebäudeversicherungen, Haftpflichtversicherungen und andere Versicherungen.
- Reinigung/Gartenpflege: Kosten für die Reinigung gemeinschaftlicher Flächen und die Pflege von Gärten.
- Sonstige Ausgaben: Alle weiteren Ausgaben, die nicht den obigen Kategorien zuzuordnen sind.
Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
- Anfangsbestand: Der Stand der Rücklage zu Beginn des Geschäftsjahres.
- Zuführungen: Beträge, die der Rücklage im Laufe des Jahres zugeführt wurden (z.B. aus dem Hausgeld).
- Entnahmen: Beträge, die aus der Rücklage entnommen wurden (z.B. für größere Reparaturen).
- Endbestand: Der Stand der Rücklage am Ende des Geschäftsjahres.
Kontostände der Wohnungseigentümer/-innen
- Vorauszahlungen: Die von den Eigentümer/-innen geleisteten Vorauszahlungen auf das Hausgeld.
- Tatsächliche Kostenanteile: Der auf jede/n Eigentümer/-innen entfallende Anteil an den Gesamtkosten.
- Nachzahlungen/Gutschriften: Der Betrag, den der/die Eigentümer/-in nachzahlen muss oder der gutgeschrieben wird.
Bilanz
- Überblick über die gesamte finanziellen Situation der WEG: Eine übersichtliche Darstellung der Einnahmen, Ausgaben und des Vermögens der WEG.
Anhang
- Detaillierte Aufstellung zu Kosten: Eine genaue Auflistung aller einzelnen Kosten mit entsprechenden Belegen.
- Protokolle/Beschlüsse der Eigentümerversammlung: Protokolle der Eigentümerversammlungen, in denen über die Verwendung der Gelder entschieden wurde.
Was tun bei späten und/oder fehlerhaften Hausgeldabrechnungen?
Zu den gesetzlichen Pflichten einer jeden Hausverwaltung gehört es dazu, eine jährliche Hausgeldabrechnung zu erstellen und zur Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung vorzustellen. Dies ist in § 28 Abs. 3 WEG-Gesetzes geregelt. Kommt Ihre aktuelle Hausverwaltung dieser Pflichtaufgabe nicht nach, ist dies ein Grund für eine fristlose Kündigung. Wir beraten Sie hierzu gern individuell. Als Wohnungseigentümer/-in haben Sie einen Anspruch auf Vorlage der Hausgeldabrechnung, den Sie im Zweifelsfall gerichtlich geltend machen können.
Um eine fehlerhafte Hausgeldabrechnung auszuschließen, dürfen Sie den Inhalt auf folgende Punkte überprüfen:
- Gehören die Ausgaben und Rechnungen tatsächlich zu Ihrer WEG?
- Stimmt der/die Empfänger/-in der Rechnung?
- Stimmt das Zahlenwerk?
- Stimmen die Kosten mit den Rechnungen überein?
- Wurden die Buchungen den richtigen Sachkonten zugeordnet?
- Wurde der angebotene Abzug bei schneller Beauftragung wahrgenommen (Skonto-Nachlässe)?
- Gibt es noch umlegbare Kosten?
- Wurden nicht umlegbare Kosten umgelegt?
- Sind die Vorauszahlungen richtig?
Lassen Sie Ihre Hausgeldabrechnung von Ralph erstellen
Mit Ralph hat die mühsame Suche nach einer geeigneten Hausverwaltung ein Ende gefunden. Mögliche Fehler bei der Hausgeldabrechnung wie unvollständige oder fehlerhafte Aufstellung der Kosten und Einnahmen, unkorrekte Verteilungsschlüssel oder Fristversäumnisse bei der Erstellung der Hausgeldabrechnung gehören fortan der Vergangenheit an.
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