Hausgeld steuerlich absetzbar: Ratgeber für Wohnungseigentümer in 2025

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Hausgeld steuerlich absetzbar
Overview
Übersicht

Als Teil einer WEG und Eigentümer/-in einer Eigentumswohnung zahlen Sie monatlich Hausgeld, um die gemeinsamen Kosten Ihrer Wohnanlage zu decken. Oft übersehen wird dabei das Potenzial für Steuereinsparungen, da bestimmte Bestandteile des Hausgeldes steuerlich absetzbar sind. Dies eröffnet die Chance, Ihre finanzielle Belastung zu reduzieren und steuerliche Begünstigungen zu nutzen. Allerdings ist Vorsicht geboten: Nicht jede Position im Hausgeld ist automatisch absetzbar.

Was steckt hinter Ihrem Hausgeld?

Jeden Monat überweisen Sie an Ihre Hausverwaltung einen Betrag, der als Hausgeld bezeichnet wird. Mit diesem Geld werden alle Kosten finanziert, die für den Erhalt und die Verwaltung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums anfallen. Das umfasst beispielsweise Reparaturen an der Fassade oder im Treppenhaus, die Bezahlung der Hausverwaltung, Versicherungen für das Gebäude und die Bildung von Rücklagen für größere Sanierungsmaßnahmen.

Diese Kosten gehören nicht zum Hausgeld

Nicht im Hausgeld enthalten sind hingegen Kosten, die die einzelnen Wohnungseigentümer/-innen selbst tragen müssen. Dazu gehören beispielsweise die Grundsteuer, die Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen, die Hausratversicherung sowie alle Kosten, die für die Instandhaltung, Renovierung oder Modernisierung der eigenen Wohnung anfallen. Auch die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in der Regel nicht im Hausgeld enthalten.

Übersicht: Was zum Hausgeld gehört – und was nicht

Beispiele für Kosten, die im Hausgeld enthalten sein können:

  • Reinigung der Gemeinschaftsflächen
  • Gartenpflege
  • Abfallentsorgung
  • Hausmeisterdienste
  • Gebäudeversicherung
  • Instandhaltungsrücklage
  • Gemeinschaftsstrom und -heizung
  • Aufzugswartung
  • Instandhaltung von Kellern, Schwimmbädern und anderen Gemeinschaftsräumen

Beispiele für Kosten, die nicht im Hausgeld enthalten sind:

  • Grundsteuer
  • Kosten für Telefon, Internet und Fernsehen
  • Hausratversicherung
  • Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
  • Instandhaltung, Renovierung und Modernisierung der eigenen Wohnung

Eine ausführliche Erläuterung finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Hausgeld.

Festlegung des Hausgelds: Ein jährlicher Prozess

Die Bestimmung der Höhe des Hausgeldes ist eine wesentliche Aufgabe der Hausverwaltung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dieser Vorgang findet einmal im Jahr in der Eigentümerversammlung statt und läuft wie folgt ab:

Vorbereitung und Vorschlag

  • Die Hausverwaltung erarbeitet einen Wirtschaftsplan
  • Dieser Wirtschaftsplan dient als Grundlage für die Bewertung der Hausgeldhöhe

Entscheidungsfindung

  • Die Eigentümerversammlung tritt zusammen
  • Der Wirtschaftsplan wird vorgestellt und diskutiert
  • Eine Abstimmung über die vorgeschlagene Höhe des Hausgeldes erfolgt
  • Eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer/-innen reicht für die Annahme aus

Konsequenzen und Verpflichtungen

  • Alle Eigentümer/-innen müssen das beschlossene Hausgeld zahlen
  • Diese Pflicht besteht unabhängig von der Nutzung der Immobilie – also ob Sie diese vermieten oder selbst beziehen

Mögliche Anpassungen

  • Bei zu niedrig angesetztem Hausgeld: Nachzahlungen können erforderlich sein
  • Bei zu hoch angesetztem Hausgeld: Rückerstattungen sind möglich

Durch diesen Prozess findet eine faire und transparente Festlegung des Hausgeldes unter Berücksichtigung der finanziellen Bedürfnisse Ihrer WEG statt.

So verteilt sich das Hausgeld auf die Eigentümer/-innen

Als Mitglied Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft interessiert Sie sicherlich nun, wie hoch Ihr Anteil am Hausgeld ist. Die Berechnung erfolgt in der Regel anteilig nach der Größe Ihres Miteigentumsanteils. Das heißt, je größer Ihr Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum, desto höher fällt Ihre monatliche Zahlung aus. Die genaue Verteilung regelt die Teilungserklärung. Für bestimmte Kosten können jedoch individuelle Vereinbarungen getroffen werden. So können beispielsweise Eigentümer/-innen einer Eigentumswohnung im Erdgeschoss von bestimmten Kosten befreit werden.

Was müssen Sie über die Hausgeldabrechnung wissen? In unserem Blogartikel zum Thema Hausgeldabrechnung erfahren Sie alles wichtige.

Diese Bestandteile des Hausgeldes sind steuerlich absetzbar

Komplett ist das Hausgeld nicht steuerlich absetzbar. Einen Teil der im Hausgeld enthaltenen Ausgaben können Sie aber unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Beauftragt Ihre Hausverwaltung Unternehmen mit der Pflege der gemeinschaftlichen Grünflächen, Hausmeistertätigkeiten oder der Reinigung der Treppenhäuser? Dann können Sie einen Teil dieser Kosten von Ihrer Steuer absetzen. Für haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie jährlich bis zu 4.000 Euro geltend machen.
  • Handwerkerleistungen: Werden am Gemeinschaftseigentum Reparaturen oder Modernisierungen durchgeführt, zum Beispiel an der Fassade oder den Gemeinschaftsräumen? In diesem Fall können Sie 20 Prozent der reinen Arbeitskosten absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr.

Hausgeld in der Steuererklärung angeben – so gehen Sie vor

Um das Hausgeld steuerlich geltend zu machen, müssen Sie es in Anlage V unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfassen. Wenn Sie mehrere vermietete Wohnungen besitzen, muss für jede Wohnung eine separate Anlage V erstellt werden. Die Ausgaben dürfen nicht zusammengefasst werden. Durch die getrennte Erfassung sind die Einkünfte und Ausgaben jeder einzelnen Wohnung besser nachvollziehbar.

Weitere Kosten, die neben dem Hausgeld steuerlich absetzbar sind

Neben dem Hausgeld gibt es noch weitere Ausgaben, die sich positiv auf die Steuerlast auswirken können. Zu unterscheiden ist hier, ob Sie als Wohnungseigentümer/-in Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder vermieten.

Steuer-Besonderheiten für die selbstgenutzte Eigentumswohnung

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung, die Sie selbst bewohnen, profitieren Sie in erster Linie davon, dass etwaige Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten steuerlich absetzbar sind. Hierzu zählen vor allem die bereits erklärten haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Relevant sind dabei in erster Linie die Arbeitskosten, die beispielsweise für die Pflege Ihrer Grünflächen, Reinigungsarbeiten oder Reparaturen anfallen, zum Beispiel wie für die Beauftragung eines Schornsteinfegers. Wenn Sie Ihr Eigentum energetisch sanieren möchten, können Sie die Kosten für eine Energieberatung steuerlich geltend machen. Diese Beratungen sind oft Voraussetzung für staatliche Förderprogramme.

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Eine Übersicht:

  • Handwerkerleistungen: Ja, steuerlich absetzbar, 20 Prozent der Lohnkosten bis zu 1.200 € pro Jahr
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Ja, steuerlich absetzbar, 20 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 € pro Jahr
  • Gebühren für Schornsteinfeger/-innen: Ja, steuerlich absetzbar im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen
  • Energieberaterkosten: Ja, steuerlich absetzbar für Maßnahmen zur energetischen Sanierung
  • Versicherungskosten: Ja, steuerlich absetzbar, z.B. Gebäudeversicherung und Hausratversicherung
  • Renovierungs- und Reparaturkosten: Ja, steuerlich absetzbar, sofern sie zur Instandhaltung und Modernisierung beitragen. Größere Instandhaltungsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine komplette Dachsanierung, können Sie in der Regel nicht direkt von der Steuer absetzen.
  • Abschreibungen (AfA): Nicht steuerlich absetzbar
  • Zinsen für Immobilienkredit: Nicht steuerlich absetzbar
  • Nebenkosten und Betriebskosten: Nicht steuerlich absetzbar
  • Fahrtkosten zur Immobilie: Nicht steuerlich absetzbar

Alle Posten, die steuerlich abgesetzt werden können, sind in der Anlage H Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben.

Steuer absetzen: Zusätzliche Möglichkeiten für Vermieter/-innen

Für eine vermietete Eigentumswohnung sind die steuerlichen Absetzbarkeiten beim Hausgeld noch umfangreicher. Als Vermieter/-in, können Sie neben den bereits genannten Punkten folgende Ausgaben steuerlich absetzen:

  • Handwerkerleistungen: Ja, steuerlich absetzbar, bis zu 20 Prozent der Lohnkosten (max. 1.200€ pro Jahr)
  • Energieberaterkosten: Ja, steuerlich absetzbar als Betriebsausgabe
  • Nebenkosten und Betriebskosten: Nebenkosten, die Sie nicht auf die Mieter/-innen Ihrer Eigentumswohnung umlegen können, sind grundsätzlich absetzbar.
  • Werbungskosten: Hierunter fallen alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Vermietung der Eigentumswohnung stehen, wie beispielsweise Zinsen für Immobilienkredite, Kosten für Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Verwaltung der Immobilie.
  • Abschreibungen: Ja, steuerlich absetzbar. Die Anschaffungskosten für eine Immobilie können über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden. Dies gilt als Abschreibung für Abnutzung (AfA) und mindert den steuerpflichtigen Gewinn.
  • Fahrtkosten: Ja, steuerlich absetzbar. Wenn Sie regelmäßig zur vermieteten Eigentumswohnung fahren, um beispielsweise Reparaturen durchzuführen oder die Mieter/-innen zu betreuen, können Sie die Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen (pauschal 30 Cent/km bei selbstständiger Verwaltung)
  • Versicherungskosten: Ja, steuerlich absetzbar, z.B. Gebäudeversicherung und Hausratversicherung
  • Makler/-innengebühren und Kosten für die Mieter/-innensuche: Die Kosten für die Vermittlung von Mieter/-innen und die damit verbundene Werbung können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Nein, kann nicht steuerlich abgesetzt werden, da diese in der Regel auf die Mieter/-innen umgelegt werden

Diese Posten werden in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) als Werbungskosten erfasst. Beachten Sie, dass Rücklagen für zukünftige Instandhaltungen erst bei tatsächlicher Verwendung steuerlich wirksam werden.

Gemeinsamkeiten für beide Eigentumsformen

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Eigentumswohnung selbst nutzen oder an Mieter/-innen vermieten, können Sie folgende Kosten in der Regel steuerlich absetzen:

  • Versicherungskosten: Sowohl für eine selbstgenutztes als auch für eine vermietete Eigentumswohnung fallen Versicherungskosten an, beispielsweise für die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung.

Um alle möglichen steuerlichen Vorteile ausschöpfen zu können, ist es ratsam, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge. Bei komplexeren Sachverhalten empfehlen wir Ihnen die Beratung durch eine/-n Steuerberater/-in.

Fazit – Hausgeld steuerlich absetzbar bringt Vorteile

Als Eigentümer/-in haben Sie den Vorteil, dass ein Teil vom Hausgeld von der Steuer abgesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für die Kosten, die für haushaltsnahe Dienstleistungen anfallen. Dazu zählen beispielsweise Gartenpflege, Reinigung oder kleinere Reparaturen.

Besonders profitieren können Sie, wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten. In diesem Fall können neben den bereits genannten Dienstleistungen auch größere Aufwendungen für Instandhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn Sie Ihre Wohnung selbst nutzen, können Sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Hier sind vor allem die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Größere Instandhaltungsmaßnahmen können hingegen in der Regel nicht direkt von der Steuer abgesetzt werden.

Als Fazit können wir also festhalten, dass Sie durch eine korrekte Angabe Ihres Hausgeldes in der Steuererklärung unter Umständen erhebliche Steuerersparnisse erzielen können.

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Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Hausgeldabrechnung optimal aufzubereiten und alle steuerlich relevanten Aspekte zu berücksichtigen. Durch unsere Expertise im Bereich Immobilien und Steuern können wir sicherstellen, dass Sie alle möglichen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen und unnötige Zahlungen vermeiden. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und unser Know-how. Wir erstellen Ihre Hausgeldabrechnung transparent, korrekt und nach den aktuellsten steuerlichen Richtlinien.

Alle wichtigen Infos über unsere Leistungen, Extras und Kosten finden Sie auf unserer Informationsseite Hausverwaltung Kosten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Angebot.

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