Hausgeld monatlich oder jährlich zahlen? Das müssen Sie wissen

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Hausgeld monatlich oder jährlich
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Übersicht

Was versteht man unter Hausgeld bei einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld ist ein wesentlicher finanzieller Aspekt für alle Besitzer/-innen einer Eigentumswohnung und Mitglieder/-innen in einer WEG. Es handelt sich dabei um regelmäßige Zahlungen, die die Eigentümer/-innen leisten müssen, um die laufenden Kosten der Wohnanlage zu decken.

Obwohl im Alltag die Begriffe "Hausgeld" und "Wohngeld" oft gleichbedeutend verwendet werden, bezeichnen sie unterschiedliche Konzepte. Beim Hausgeld sprechen wir von den Zahlungen der Wohnungseigentümer/-innen für die Instandhaltung und Verwaltung der Wohnanlage. Beim Wohngeld geht es um staatliche Sozialleistung in Form eines Mietzuschusses für einkommensschwache Familien.

In unserem Artikel zum Thema Hausgeld haben wir uns bereits umfassend mit diesem Thema beschäftigt.

Wann wird das Hausgeld gezahlt – monatlich oder jährlich?

Für WEGs ist vorgesehen, dass das Hausgeld pro Monat gezahlt wird. Das Hausgeld ist demnach eine monatliche Vorauszahlung, die die Wohnungseigentümer/-innen an den Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft leisten.

Am Ende des Jahres erfolgt eine detaillierte Jahresabrechnung, in der die tatsächlichen Kosten aufgelistet werden. Jährlich erstellt die Hausverwaltung also nochmals eine detaillierte Abrechnung des Hausgeldes für jede/n Eigentümer/-in. Diese Abrechnung beinhaltet sowohl feste als auch verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Wasser. Aufgrund der individuellen Verbrauchsunterschiede kann es vorkommen, dass manche Eigentümer/-innen eine Rückzahlung erhalten, während andere nachzahlen müssen.

Diese Abrechnung ermöglicht es den Eigentümer/-innen, einen Überblick über die angefallenen Ausgaben zu erhalten und gegebenenfalls Anpassungen für das kommende Jahr vorzunehmen. Die Hausverwaltung ist verpflichtet, alle Kostenpositionen transparent aufzuschlüsseln, sodass jede/r Eigentümer/-innen die Möglichkeit hat, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen. Alles in allem ist die Jahresabrechnung für Eigentümer/-innen somit eine Abrechnung, die ihnen hilft, die laufenden Kosten ihrer Immobilie besser zu verstehen und zu planen.

Die Höhe des Hausgeldes: Richtwerte für Eigentümer/-innen

Die durchschnittliche Höhe des Hausgeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Als allgemeiner Richtwert gilt ein Betrag von etwa 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und Monat.

Für verschiedene Wohnungsgrößen ergeben sich daraus unterschiedliche monatliche und jährliche Beträge. Bei einer 50 m² großen Wohnung liegt das Hausgeld beispielsweise zwischen 150 und 225 Euro monatlich, was einer Jahressumme von 1.800 bis 2.700 Euro entspricht. Eine 90 m² Wohnung kann hingegen mit einem monatlichen Hausgeld von 270 bis 405 Euro rechnen, was jährlich 3.240 bis 4.860 Euro ausmacht.

Weitere Faktoren, die die Höhe des Hausgeldes beeinflussen, sind der individuelle Verbrauch von Strom und Wasser, die Ausstattung des Gemeinschaftseigentums wie Aufzüge, das Alter des Gebäudes, die Verwaltungs- und Pflegekosten sowie der Instandhaltungsbedarf.

Bei Neubauwohnungen ist zu beachten, dass Höhe des Hausgeldes in den ersten 5 bis 10 Jahren tendenziell geringer ausfällt, da größere Instandhaltungsmaßnahmen in diesem Zeitraum meist nicht erforderlich sind. Altbauten hingegen weisen oft ein höheres Hausgeld auf, da der Instandhaltungsbedarf hier in der Regel größer ist.

Abschließend ist uns noch wichtig zu betonen, dass die genannten Zahlen lediglich Durchschnittswerte darstellen. Die tatsächliche Höhe des Hausgelds kann je nach individueller Immobilie und Wohnanlage erheblich von diesen Richtwerten abweichen.

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Wie wird das Hausgeld berechnet?

Die Berechnung des Hausgelds für eine Eigentumswohnung erfolgt in mehreren Schritten und berücksichtigt verschiedene Faktoren.

Festlegung durch die Hausverwaltung

Die Hausverwaltung erstellt zunächst einen WEG Wirtschaftsplan, der die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für die Wohnungseigentümergemeinschaft auflistet. Basierend auf dem Wirtschaftsplan wird die Grundlage für das Hausgeld ermittelt.

Instandhaltungsrücklage

Ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des Hausgelds ist die Instandhaltungsrücklage gemäß dem WEG-Gesetz. Die Instandhaltungsrücklage wird separat ausgewiesen und richtet sich nach dem Alter und Zustand der Immobilie. Die Berechnungsverordnung bietet hierfür folgende Richtwerte:

  • Immobilien unter 22 Jahren: 7,10 Euro pro Quadratmeter pro Jahr
  • Immobilien zwischen 22 und 32 Jahren: 9 Euro pro Quadratmeter pro Jahr
  • Immobilien über 32 Jahre: 11,50 Euro pro Quadratmeter pro Jahr

Berücksichtigung individueller Faktoren

Die tatsächliche Höhe der Instandhaltungsrücklage und des Hausgeldes insgesamt hängt vom Zustand und der spezifischen Ausstattung der Wohnanlage ab. Dazu gehören:

  • Alter und allgemeiner Zustand des Gebäudes
  • Vorhandene Ausstattung und Einrichtungen (z.B. Aufzug, Schwimmbad)
  • Besondere Instandhaltungsanforderungen

Anpassung an die Wohnungsgröße und Beschluss

Das berechnete Hausgeld wird in der Regel proportional zur Wohnfläche auf die einzelnen Eigentümer/-innen umgelegt.

Letztlich wird die endgültige Höhe des Hausgelds von der Eigentümergemeinschaft beschlossen und kann daher je nach individuellen Gegebenheiten und Bedürfnissen der WEG variieren. Der Wirtschaftsplan, der die Grundlage für das Hausgeld bildet, unterliegt der Abstimmung in der WEG. Jedes Jahr muss der Wirtschaftsplan in der Eigentümerversammlung zur Abstimmung gebracht werden. Für die Annahme des Wirtschaftsplans genügt eine einfache Mehrheit der anwesenden Eigentümer/-innen.

Sollten einzelne Wohnungseigentümer/-innen mit der vorgeschlagenen Höhe des Hausgelds oder der Instandhaltungsrücklage nicht einverstanden sein, haben sie die Möglichkeit, einen Änderungsantrag einzureichen. Auch dieser Antrag benötigt für seine Annahme die Zustimmung der einfachen Mehrheit der Miteigentümer/-innen.

Wie wird das Hausgeld aufgeteilt?

Die Aufteilung des monatlich zu zahlendem Hausgeldes als Teil einer WEG folgt in der Regel einem festgelegten System, das auf dem Miteigentumsanteil basiert. Dieser Anteil ist in der Teilungserklärung festgehalten und wird üblicherweise als Bruchteil des Gemeinschaftseigentums ausgedrückt.

Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht dieses Prinzip: In einem Mehrfamilienhaus mit vier gleichgroßen Wohnungen würde jede/r Miteigentümer/-in ein Viertel des gesamten Hausgelds tragen.

Allerdings hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, für verschiedene Kostenpositionen individuelle Verteilerschlüssel zu beschließen. Diese können beispielsweise den tatsächlichen Verbrauch oder die Anzahl der Personen im Haushalt berücksichtigen.

Im Vergleich zu Eigenheimbesitzer/-innen haben Eigentumswohnungsbesitzer/-innen hier eingeschränkte Möglichkeiten, ihre Kosten zu beeinflussen. Sie sind an die Mehrheitsentscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden und können größere Maßnahmen zu Instandhaltung, wie etwa eine Dacherneuerung, nicht eigenständig aufschieben.

Die Bestandteile des Hausgeldes

Das Hausgeld setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die aus umlagefähigen Kosten und nicht-umlagefähigen Kosten bestehen.

1. Umlagefähige Kosten

Diese Kosten entsprechen weitgehend den Nebenkosten, die man auf die Mieterinnen und Mieter umlegen kann. Wie zum Beispiel:

  • Abfallentsorgung
  • Wasser und Abwasser
  • Stromversorgung für Gemeinschaftsbereiche
  • Versicherung des Gebäudes
  • Heizkosten (bei Zentralheizung)
  • Hausmeisterservice
  • Reinigung gemeinschaftlicher Bereiche
  • Schnee- und Eisbeseitigung
  • Wartung von Aufzügen

Erhalten Sie weitere Tipps und Infos über umlagefähiges Hausgeld.

2. Nicht-umlagefähige Kosten

Diese Kosten entstehen spezifisch für Eigentümer/-innen und können nicht auf die Mieter/-innen umgelegt werden: Dazu gehören:

Kosten für Verwaltung und Verwalter/-innen

  • Gebühren für die Kontoführung der Eigentümergemeinschaft
  • Kosten für den Verwalter/-in der WEG

Instandhaltungsrücklage

  • Der finanzielle Puffer für zukünftige Reparaturen und Renovierungen, der den Werterhalt der gesamten Wohnanlage absichert

Das Hausgeld insgesamt umfasst somit ein breites Spektrum an Kosten, die für den Betrieb, die Verwaltung und die langfristige Erhaltung der WEG-Immobilie erforderlich sind. Es stellt sicher, dass alle notwendigen Ausgaben gedeckt sind und die Wohnqualität für alle Eigentümer/-innen und Mieter/-innen gewährleistet bleibt.

Sind Hausgeld und Nebenkosten das Gleiche?

Hausgeld und Nebenkosten sind nicht das Gleiche, auch wenn sie teilweise ähnliche Posten abdecken. Das Hausgeld umfasst zwar viele der umlagefähigen Betriebskosten, die auch in den Nebenkosten enthalten sind, geht jedoch darüber hinaus. Es beinhaltet zusätzlich Zahlungen, die ausschließlich von den Eigentümer/-innen getragen werden müssen und nicht auf die Mieter/-innen umgelegt werden dürfen, wie beispielsweise Verwaltungskosten und die Instandhaltungsrücklage.

Zusätzliche Kosten neben dem Hausgeld für Wohnungseigentümer/-innen

Obwohl das Hausgeld bereits einen Großteil der Nebenkosten für Eigentümer/-innen einer Eigentumswohnung abdeckt, gibt es weitere finanzielle Verpflichtungen, die zusätzlich als Kostenfaktor anfallen können. Diese variieren je nach individueller Situation und Nutzung der Wohnung.

Regelmäßige zusätzliche Kosten:

  1. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter und ist meistens nicht im Hausgeld enthalten
  2. Grundsteuer: Ist direkt an die Kommune zu entrichten und wird individuell für jede Wohneinheit berechnet
  3. Stromkosten für die Eigentumswohnung: Separate Abrechnung mit dem Energieversorger
  4. Privater Internet- und Telefonanschluss: Private Verträge und Kosten. Kabel-TV oder Antennengebühren sind wiederum oft im Hausgeld inbegriffen
  5. Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühren): Pro Haushalt zu entrichten

Besonderheiten bei Selbstnutzung:

Bei Eigennutzung der Wohnung fallen zusätzliche Kosten an, die bei einer Vermietung üblicherweise die Mieter/-innen tragen würde. Dazu gehören beispielsweise:

  • Heizkosten (falls nicht zentral abgerechnet)
  • Wasserverbrauch in der Wohnung
  • Kleinere Reparaturen und Instandhaltungen in der Wohnung

Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Aufteilung der Kosten zwischen Hausgeld und zusätzlichen Ausgaben je nach Wohnanlage und Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft variieren kann. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer individuellen Situation ist daher ratsam, um alle anfallenden Kosten korrekt einzukalkulieren.

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