Die Grundstücksgemeinschaft: Was sind die Rechte, Pflichten und Vorteile?

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Die Grundstücksgemeinschaft
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Übersicht

Eine Grundstücksgemeinschaft ist eine besondere Form des Eigentums, bei der sich mehrere Personen ein Grundstück teilen und die Investition gemeinschaftlich stemmen. Die Grundstücksgemeinschaft bringt sowohl Rechte als auch Pflichten für die einzelnen Eigentümer/-innen mit sich. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Aspekte der Grundstücksgemeinschaft beleuchten.

Definition: Was ist eine Grundstücksgemeinschaft?

Die Grundstücksgemeinschaft bezeichnet eine Eigentumsform, bei der mehrere Personen gemeinsam Eigentümer/-in eines Grundstücks oder einer Immobilie sind. Sie eröffnet mehreren Personen die Möglichkeit, gemeinsam in Grundstücke bzw. Immobilien zu investieren und sowohl die damit verbundenen Vorteile als auch die Verantwortlichkeiten zu teilen.

Dadurch können Risiken minimiert und Ressourcen gebündelt werden, was die Grundstücksgemeinschaft zu einer attraktiven Option für viele Investor/-innen macht. Die Aufteilung der Eigentumsanteile wird dabei genau festgelegt, sodass jede/r Miteigentümer/-in seinen/ihren spezifischen Anteil am Gesamteigentum kennt.

  • Finanzielle Aspekte der Gemeinschaft: Ein wichtiger Bestandteil der Grundstücksgemeinschaft ist die anteilige Verteilung der Einnahmen aus Verpachtung oder Vermietung auf die Eigentümer/-innen. Um diese Aufteilung transparent und rechtssicher zu gestalten, dokumentiert ein Feststellungsbescheid des Finanzamts die genaue Aufteilung der Einkünfte unter den Miteigentümer/-innen.
  • Steuerliche Behandlung der Gemeinschaft: In Bezug auf die steuerliche Behandlung bietet die Grundstücksgemeinschaft den Vorteil, dass Miteigentümer/-innen ihren individuellen Anteil in der Steuererklärung angeben können. Die Versteuerung erfolgt dabei individuell nach den persönlichen Umständen und der Steuerklasse der einzelnen Eigentümer/-innen, was eine flexible und faire steuerliche Handhabung ermöglicht.
  • Rechte und Pflichten der Gemeinschaft: Miteigentümer/-innen einer Grundstücksgemeinschaft haben bestimmte Rechte und Pflichten, die mit dieser Eigentumsform einhergehen, wie z.B. die Instandhaltung. Zudem gelten spezifische Regelungen für die Verwaltung und Nutzung des gemeinsamen Eigentums, die von allen beteiligten Personen beachtet werden müssen, um ein reibungsloses Zusammenwirken der Gemeinschaft zu gewährleisten.

Grundstücksgemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft und Wohnungseigentümergemeinschaft: die Unterschiede

Es gibt zwei Hauptformen von Grundstücksgemeinschaften: die Bruchteilsgemeinschaft und die Gesamthandsgemeinschaft. Der wesentliche rechtliche Unterschied zwischen ihnen liegt in der Art und Weise, wie die Eigentümer/-innen über das Grundstück verfügen können.

  • Die Bruchteilsgemeinschaft: Bei der Bruchteilsgemeinschaft hält jede/r Miteigentümer/-in einen bestimmten Anteil am Grundstück, über den er oder sie frei verfügen kann. Die Person kann ihren Anteil verkaufen oder belasten, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer/-innen zu benötigen. Die Bruchteilsgemeinschaft ist in den §§ 741 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
  • Die Gesamthandsgemeinschaft: Im Gegensatz dazu ist die Gesamthandsgemeinschaft durch eine enge Verbindung der Miteigentümer/-innen gekennzeichnet. Das Grundstück gehört allen Eigentümer/-innen gemeinsam, und keine/r kann über seinen/ihren Anteil frei verfügen. Verfügungen über das Grundstück können nur von allen Eigentümer/-innen gemeinsam getroffen werden. Die Gesamthandsgemeinschaft ist in den §§ 2032 ff. BGB (Erbengemeinschaft), §§ 718 ff. BGB (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und anderen Gesetzen geregelt.
  • Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): In Bezug auf die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist zu beachten, dass diese keine Grundstücksgemeinschaft im eigentlichen Sinne darstellt. Jede/r Wohnungseigentümer/-in ist Alleineigentümer/-in einer Wohnung und hat lediglich einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum des Grundstücks. Die Wohnungseigentümergemeinschaft dient der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und der Regelung der Beziehungen zwischen den Wohnungseigentümer/-innen.
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Wie wird eine Grundstücksgemeinschaft gegründet?

Die Gründung einer Gemeinschaft von Grundstückseigentümer/-innen ist ein wichtiger Schritt, der in verschiedenen Lebenssituationen relevant werden kann. Ob Sie gemeinsam mit anderen ein Grundstück erwerben, Teil einer bestehenden Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind, ein Grundstück erben, gemeinsam mit Ihrem/r Ehepartner/-in eine Immobilie erwerben oder sich aus anderen Gründen rechtlich zu einer solchen Gemeinschaft zusammenschließen – hier ist es wichtig, die verschiedenen Aspekte und Konstellationen zu verstehen.

Wenn Sie mit mehreren Personen ein Grundstück erwerben, entsteht automatisch eine Grundstücksgemeinschaft. Dies geschieht oft vor der Bebauung oder sonstigen Nutzung und dient dazu, die finanzielle Last zu teilen oder gemeinsam größere Grundstücke zu erwerben.

In einer WEG hat jedes Mitglied einen Anteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem in der Regel auch das Grundstück gehört. Dies ist typisch für Reihenhäuser, Eigentumswohnungen und ähnliche Immobilien.

Hinterlässt ein/e Erblasser/-in ein Grundstück für mehrere Erben, so bilden diese automatisch eine Erbengemeinschaft, die sich auch auf das Grundstück bezieht.

Auch beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie durch Ehepartner/-innen, einschließlich Eigentumswohnungen, entsteht eine Grundstücksgemeinschaft. Bei einer etwaigen Scheidung ist die Eintragung ins Grundbuch von entscheidender Bedeutung, da sie die Eigentumsverhältnisse und somit die Ansprüche der einzelnen Beteiligten regelt. Bei Ehepartner/-innen, können die Regelungen je nach Vorhandensein eines Ehevertrags variieren.

Die rechtliche Gründung einer Grundstücksgemeinschaft erfolgt grundsätzlich bei einem/r Notar/-in durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags und die Eintragung der Eigentümer/-innen und ihrer Anteile am Grundstück im Grundbuch.

Die Vorteile einer Grundstücksgemeinschaft

Die Bildung einer Grundstücksgemeinschaft, insbesondere in Form einer Bruchteilsgemeinschaft, kann verschiedene Vorteile haben:

  • Bündelung von Kapital: Durch den Zusammenschluss mehrerer Personen können größere finanzielle Mittel aufgebracht werden, um gemeinsam ein Grundstück zu erwerben oder zu bebauen.
  • Risikoteilung: Das Risiko, das mit dem Erwerb und der Nutzung eines Grundstücks verbunden ist, wird auf mehrere Personen verteilt.
  • Flexibilität: Die Bruchteilsgemeinschaft ermöglicht eine flexible Gestaltung der Nutzung und Verwaltung des Grundstücks, da jede/r Miteigentümer/-in über seinen/ihren Anteil frei verfügen kann.
  • Einfache Auseinandersetzung: Die Bruchteilsgemeinschaft kann vergleichsweise einfach aufgelöst werden, indem das Grundstück verkauft und der Erlös unter den Miteigentümer/-innen aufgeteilt wird.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Bildung einer Grundstücksgemeinschaft auch mit Risiken verbunden sein kann. Streitigkeiten zwischen den Eigentümer/-innen über die Nutzung und Verwaltung des Grundstücks können zu Konflikten führen. Wir raten Ihnen, vor der Bildung einer Grundstücksgemeinschaft eine klare Vereinbarung über die Rechte und Pflichten der Eigentümer/-innen zu treffen.

Finanzamt verlangt zwei Erklärungen von Miteigentümer/-innen: Warum?

Wenn Sie als Eigentümer/-in Teil einer Grundstücksgemeinschaft sind, gibt es bei der Steuererklärung ein paar Besonderheiten zu beachten, da das Finanzamt zwei Steuererklärungen verlangt.

Zunächst wird ein Feststellungsverfahren für die gesamte Grundstücksgemeinschaft durchgeführt. Stellen Sie sich vor, das Finanzamt betrachtet die Gemeinschaft als eine/n einzelne/n Eigentümer/-in. Es werden also die gesamten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ermittelt, so als ob es sich um eine einzelne Person handelt.

Im nächsten Schritt wird die Bemessungsgrundlage für alle Miteigentümer/-innen einheitlich festgelegt. Das bedeutet, dass die Berechnungsgrundlage für die Steuerlast für alle Beteiligten gleich ist. Anschließend werden die Erträge auf die beteiligten Personen aufgeteilt, entsprechend ihren Anteilen an der Gemeinschaft.

Im dritten Schritt folgt Ihre individuelle Einkommensteuererklärung. Hier geben Sie die im Feststellungsbescheid festgesetzten Einkünfte durch Vermietung und Verpachten an. Auf Grundlage dieser Angaben erfolgt die eigentliche Versteuerung Ihrer Mieteinkünfte.

Tipp: Sollte der Feststellungsbescheid bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung noch nicht vorliegen, können Sie die Einkünfte vorläufig schätzen. Keine Sorge, das Finanzamt wird die Angaben automatisch korrigieren, sobald der Feststellungsbescheid vorliegt.

Dieses Verfahren bietet Ihnen einige Vorteile:

  • Gleichbehandlung: Es gewährleistet eine steuerliche Gleichbehandlung aller Eigentümer/-innen
  • Faire Besteuerung: Die Besteuerung erfolgt so, als wären Sie Alleineigentümer/-in, was eine faire und angemessene Besteuerung ermöglicht
  • Transparenz: Es ermöglicht eine faire und transparente Aufteilung der Einkünfte, sodass jede/r Eigentümer/-inn seinen/ihren Anteil versteuern kann

Durch dieses Vorgehen stellt das Finanzamt sicher, dass die Besteuerung von Mieteinkünften einer Grundstücksgemeinschaft sowohl gerecht als auch nachvollziehbar erfolgt.

Was Sie in einer Grundstücksgemeinschaft beachten sollten, wenn Sie vermieten

Als Eigentümer/-in in einer Grundstücksgemeinschaft, der/die gemeinschaftlichen Besitz vermietet oder verpachtet, erzielen Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ähnlich wie ein/e Alleineigentümer/-in. Diese Mieteinnahmen sind steuerpflichtig.

Wichtige Punkte für Sie im Überblick:

  • Steuerpflicht: Ihre Mieteinnahmen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
  • Werbungskosten: Kosten, die im Zusammenhang des Vermietens entstehen (z.B. Schuldzinsen, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Erhaltungsaufwendungen), können Sie als Werbungskosten von den Einnahmen abziehen und somit Ihre Steuerlast reduzieren. Erfahren Sie mehr über die Kostenverteilung nach dem neuen WEG-Gesetz.
  • Anerkennung der Einkünfte: Steuerrechtlich werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nur anerkannt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Objektive Vermietung: Es muss tatsächlich eine Vermietung stattfinden, d.h. die Überlassung von Wohneigentum an einen Dritten gegen Entgelt.
    • Subjektive Gewinnerzielungsabsicht: Sie müssen die Absicht haben, einen Gewinn zu erzielen.

Beachten Sie außerdem folgende Punkte:

  1. Einnahmen und Ausgaben berechnen: Berechnen Sie zunächst die gesamten Einnahmen und Ausgaben (Werbungskosten), die für die gesamte Gemeinschaft anfallen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Grundlage für die weiteren Schritte zu schaffen.
  2. Feststellungserklärung: Tragen Sie die zuvor berechneten Angaben in die Feststellungserklärung der Gemeinschaft ein. Die Feststellungserklärung dient dazu, die Einkünfte und Ausgaben der Gemeinschaft gegenüber dem Finanzamt zu deklarieren.
  3. Ausnahmen beachten: Es gibt bestimmte Einnahmen und Ausgaben, die nicht in die Feststellungserklärung der Grundstücksgemeinschaft gehören. Dazu zählen persönliche Einnahmen, wie beispielsweise die Vergütung für die Hausverwaltung, und persönliche Werbungskosten, wie zum Beispiel Zinsen für die Finanzierung. Diese werden als Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten gesondert berücksichtigt. Das Gleiche gilt für unterschiedlich beanspruchte Abschreibungen.

Austritt aus einer Grundstücksgemeinschaft: Komplexer Prozess mit vielen Facetten

Der Wunsch, aus einer Grundstücksgemeinschaft auszutreten, kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, etwa durch Unstimmigkeiten unter den Eigentümer/-innen, finanzielle Umstände oder persönliche Veränderungen. Ein Austritt aus der Grundstücksgemeinschaft ist oft komplex und erfordert sorgfältige Planung sowie Berücksichtigung zahlreicher Aspekte, die wir Ihnen gerne erläutern.

Sie möchten aus einer Grundstücksgemeinschaft aussteigen? Beachten Sie diese Punkte:

  • Einverständnis und Vertragsanpassungen: Holen Sie zunächst die Zustimmung aller Beteiligten ein. Prüfen Sie sorgfältig Ihre bestehenden Verträge und nehmen Sie erforderliche Anpassungen vor. Vergessen Sie nicht, mögliche rechtliche Konsequenzen zu evaluieren.
  • Finanzielle Aspekte klären: Klären Sie unbedingt alle offenen finanziellen Verpflichtungen. Berücksichtigen Sie dabei Kosten für Instandhaltung, Reparaturaufwendungen und laufende Ausgaben.
  • Vorausschauend sein: Nehmen Sie eine vorausschauende Analyse der finanziellen Auswirkungen vor, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
  • Eigentumsübertragung professionell gestalten: Planen Sie die Übertragung Ihrer Rechte und Pflichten auf die verbleibenden Mitglieder/-innen sorgfältig. Prüfen Sie eine Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen und eine Erstellung notwendiger Übergangsverträge.
  • Rechtliche Aspekte nicht unterschätzen: Bereiten Sie sich auf mögliche rechtliche Fragestellungen vor: Klären Sie Ihre Eigentumsanteile, identifizieren Sie potenzielle Verbindlichkeiten und konsultieren Sie bei Bedarf eine/n Rechtsexpert/-in.
  • Neuaufteilung durch die Gemeinschaft: Die Neuaufteilung der Eigentumsanteile liegt in der Verantwortung der verbleibenden Gemeinschaft, nicht bei Ihnen als austretende Person. Die Grundstücksgemeinschaft muss die Anteile am gemeinsamen Grundstück neu aufteilen. Diese Neuaufteilung kann durch bestehende vertragliche Regelungen vorgegeben sein oder erfordert eine neue Vereinbarung zwischen den verbleibenden Mitglieder/-innen. Sie als austretende Person sind an diesem Prozess nicht mehr direkt beteiligt.

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